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Allge­meine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsbedingungen der Firma Elcotron GmbH – ELCS 2019

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen, wie Waren und Software usw., und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches der Firma Elcotron GmbH an den KÄUFER. Die neueste Version der AGB ist auf der Homepage von Elcotron GmbH gültig.

1.2 Abweichende Bedingungen des KÄUFERS, die Elcotron GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Elcotron GmbH unverbindlich, auch wenn Elcotron GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen sowie Änderungen der Bedingungen einschließlich dieser Bestimmung über den Formvorbehalt sind schriftlich niederzulegen.

2. Angebot

2.1 Die Angebote sind stets freibleibend. Eine für Elcotron GmbH verbindliche Bestellung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Elcotron GmbH zustande.

2.2 Inhalt und Umfang der getroffenen Vereinbarungen richten sich ausschließlich nach dem Angebot von Elcotron GmbH in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Elcotron GmbH.

2.3 Elcotron GmbH behält sich Änderungen an den Waren auch während der Lieferzeit vor, soweit diese Änderungen nicht Konstruktion, Form oder Material, sowie Qualität beeinträchtigen.

2.4 Angebote haben generell eine Gültigkeit von 30 Tagen, sollte schriftlich nicht etwas anderes vereinbart sein (ausgenommen Kupfer- oder Material bzw. Beschaffungszuschläge).

2.5 Angebote, Kostenvoranschläge oder Kostenschätzungen werden ausschließlich schriftlich erteilt.

2.6 Einer Preisbindung (Angebote und Kostenvoranschläge) unterliegt der Kupferzuschlag, Materialzuschläge oder erhöhte Lieferkosten nicht und werden dem Auftraggeber zum Preis des Liefertages in Rechnung gestellt.

3. Preise

3.1 Alle Preise gelten ab Werk, bzw. ab Lager zuzüglich der am Tag der Berechnung gültigen Mehrwertsteuer und sonstiger Nebenkosten, wie Kosten für Verpackung gemäß Verpackungs-kostenpauschale unter der entsprechenden Sach. Nr., Transport, Montage etc.

3.2 Preise für Dienstleistungen können der jeweils aktuellen Auflistung für Dienstleistungen entnommen werden, sofern nicht durch Elcotron GmbH ein anders lautendes schriftliches Angebot ergangen ist. Zusätzliche Kosten für Reisen vor Ort, Bereitschaft außerhalb der Dienstzeiten usw. werden im Voraus durch Elcotron GmbH mitgeteilt, ansonsten laut AGB’s Elcotron GmbH.

3.3 Die angegebenen Preise sind bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist verbindlich. Sind Lieferfristen von über 4 Monaten vereinbart, so werden die am Liefertag gültigen Preise und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

3.4 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Elcotron GmbH eine entsprechende Preisanpassung vor.

3.5 Falls Änderungen an zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen auf Wunsch des KÄUFERS/Auftraggebers von Elcotron GmbH zugestimmt werden, kann Elcotron GmbH zusätzliche Kosten umgehend geltend machen und ist bis zur Zustimmung der Zahlung durch den KÄUFER nicht zur Leistung verpflichtet.

Bankverbindung: Oberbank AG IBAN AT03 1500 0005 3128 5450 BIC OBKLAT2L

3.6 Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Steuer und sonstige Abgaben, die vom Käufer zu zahlen sind, sofern der KÄUFER Elcotron GmbH nicht eine von den Steuerbehörden akzeptierte Freistellungsbescheinigung zur Verfügung gestellt hat.

3.7 Als Mindestbestellmenge werden € 150,- exkl. MwSt. festgelegt. Bei einem Bestellwert unter € 150,- werden € 20,- Manipulationsgebühr pro Auftrag verrechnet.

3.8 Bei Sonderbestellungen durch den Käufer oder Auftraggeber wird eine Anzahlung in der Höhe von 50% sofort in Rechnung gestellt und eine Preisgarantie bis zur Lieferung zugesagt (Abweichungen werden den Kunden Mitgeteilt).

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ab Rechnungsdatum dem Konto von Elcotron GmbH in Euro ohne Abzüge gut zu schreiben.

4.2 Elcotron GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese werden einzeln berechnet und selbständig gemäß Ziff. 4.1 fällig. Die weiteren Leistungen können erst verlangt werden, wenn alle fälligen Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – erfüllt sind.

4.3 Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Einziehungs- und Diskontspesen, gehen zu Lasten des KÄUFERS und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Elcotron GmbH behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor.

4.4 Zur Aufrechnung und zur Rückbehaltung ist der KÄUFER nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für die Zurückbehaltung aufgrund von Mängeln und nur in dem Umfang, in dem der Wert der Ware durch den Mangel nachweislich gemindert ist.

4.5 Es gilt an dem Tag eine Zahlung als geleistet, an dem Elcotron GmbH über sie verfügen kann. Ab Fälligkeitstermin werden Zinsen in Höhe dem Höchstzinssatzes gemäß österreichischen Recht fällig. Daneben trägt der Käufer alle notwendigen Kosten für die Einholung der unbezahlten Beträge, einschließlich Anwaltskosten.

4.6 Ist der KÄUFER mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder wird Elcotron GmbH über seine Zahlungsweise bzw. Kreditwürdigkeit negatives bekannt, so werden sämtliche zurzeit bestehenden Forderungen von Elcotron GmbH – auch soweit dafür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig. Elcotron GmbH kann dann vor Lieferung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und nach Setzung einer angemessenen Leistungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Nach Lieferung kann Elcotron GmbH die gelieferte Ware sofort zurückholen, die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.Mahnkosten, Verzugszinsen werden dem Käufer oder Auftraggeber wie folgt in Rechnunggestellt:

Mahngebühr Mahnstufe 1 EUR 25,– exkl. Ust/Zahlungsfrist 5 TageMahngebühr Mahnstufe 2 EUR 40,– exkl. Ust/Zahlungsfrist 5 Tage Verzugszinsen: 13% p.a.? Check ob noch aktuell!!

Nach 2. Mahnung erfolgt ausnahmslos eine Weitergabe an Inkasso oder Rechtsanwalt, anfallende Kosten hat der Käufer oder Auftraggeber im vollen Umfang zu tragen.

5. Lieferfrist und Liefertermin

5.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

5.2 Bei nachträglichen Änderungen des Auftrages auf Wunsch des KÄUFERS oder Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

5.3 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausbleiben der vom Besteller benötigten Angaben, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich, wenn Elcotron GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Elcotron GmbH von der Lieferverpflichtung frei, die genannten Umstände sind auch dann von Elcotron GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Elcotron GmbH dem KÄUFER oder Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.

5.4 Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindliche Schätzungen- sofern von Elcotron GmbH nicht schriftlich anderweitig bestätigt, wird Elcotron GmbH unter angemessenen Aufwand vereinbarte Liefertermine einhalten. Elcotron GmbH ist nicht verpflichtet verbindlich vereinbarte Lieferfristen einzuhalten, wenn der Käufer oder Auftraggeber erforderliche Dokumentation, Information oder erforderliche Genehmigungen oder Freigaben nicht bzw. nicht rechtzeitig beigestellt hat.

5.5 Kann Elcotron GmbH einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, wird Elcotron GmbH dies dem KÄUFER oder Auftraggeber mitteilen und einen neuen Liefertermin festsetzen. Falls Elcotron GmbH auch den neuen Termin nicht einhalten kann, hat der KÄUFER oder Auftraggeber das Recht die Bestellung zu stornieren. Darüber hinaus besteht keine Haftung für Elcotron GmbH.

5.6 Elcotron GmbH ist für Lieferverzögerungen und die Nichterfüllung des Vertrages nur dann haftbar, wenn die Ursachen hierfür von Elcotron GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Dauert eine Lieferverzögerung länger als drei Monate, oder wird die Vertragsdurchführung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet, die Konditionen des Vertrages nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der geänderten Umstände neu zu verhandeln. Können sich die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf einen für beide Seiten zufrieden stellenden neuen Vertrag einigen, kann Elcotron GmbH den Vertrag ohne weitere Fristsetzung kündigen.

5.7 Ist der Auftrag oder die Lieferung seiner Natur dringend auszuführen, oder wird eine dringende Ausführung vom Käufer oder Auftraggeber gewünscht, werden anfallende Mehrkosten (Materialbeschaffung, Überstunden usw.) in Rechnung gestellt.

6. Software

6.1 Für die Nutzung von Software gelten folgende Bedingungen, sofern nicht der Software einseparater Software-Lizenzvertrag beigefügt ist.

6.2 Elcotron GmbH räumt dem KÄUFER oder Auftraggeber unter Bedingung der Einhaltung dieser AGB ein persönliches, beschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht am Objektcode der Software ausschließlich für interne Zwecke des KÄUFERS oder Auftraggeber ein. Die Lizenz ist auf die jeweilige Ware beschränkt, die in der verbindlichen Bestellung bzw. dem Angebot in Verbindung mit der Auftragsbestätigung von Elcotron GmbH aufgeführt sind. Es ist keine andere Nutzung gestattet.

6.3 Ohne schriftliche Zustimmung von Elcotron GmbH wird der KÄUFER oder Auftraggeber nicht versuchen die Software anderen zu übertragen, unter zu lizenzieren oder die Software weiterzugeben, sofern dies hierin nicht ausdrücklich gestattet ist. Die Lizenz für Software darf auf Dritte nur im Rahmen des Weiterverkaufes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang übertragen werden. Der KÄUFER wird die Software nur vervielfältigen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung notwendig ist. Der KÄUFER darf Sicherheitskopien nur im notwendigen Umfang anfertigen. Der KÄUFER wird diese Software nicht veröffentlichen, verteilen oder sonst wie Dritten zugänglich machen oder eine unauthorisierte Nutzung der Software gestatten. Der KÄUFER ist zu einer Dekompilierung der Software oder zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeiten nur im Rahmen des zwingend gesetzlichen Urhebergesetzes berechtigt.

6.4 Elcotron GmbH kann diese Lizenz kündigen, wenn der KÄUFER oder Auftraggeber diese Bestimmungen der vorliegenden AGB verletzt.

6.5 Elcotron GmbH behält alle Rechte und das Eigentum an sämtlich gelieferter Software. Software beinhaltet stets vertrauliche und proprietäre Informationen und Elcotron GmbH Eigentum hieran umfasst unter anderem alle Rechte an Patenten, Marken und Geschäftsgeheimnissen.

7. Gefahrenübergang und Versand

7.1 Verpackung und Transport werden dem KÄUFER oder Auftraggeber zum Selbstkostenpreis verrechnet, Transportart und Transportweg werden von Elcotron GmbH bestimmt. Elcotron GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnungen des KAUFERS oder Auftraggeber zu versichern.

7.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Beginn der Verladung auf den KAUFER oder Auftraggeber über, oder wenn dem KÄUFER die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung frei Haus, Domizil, CIF, FOB unter ähnlichen Klauseln oder einschließlich Montage erfolgt oder wenn der Transport von Elcotron GmbH übernommen wird.

8. Rücksendungen

8.1 Rücksendungen von Waren (ausgeschlossen Software) werden nur in wieder verkaufsfähigem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des KÄUFERS oder Auftraggeber. Die Rückvergütung erfolgt mit 25 % Abschlag (mindestens € 50,-) für Verwaltung und sonstige Gemeinkosten. Von Rücksendungen ausgenommen sind alle Produkte, die nicht durch die Elcotron GmbH vertrieben und geliefert wurden.

9. Gewährleistung

9.1 Der KÄUFER oder Auftraggeber hat die empfangene Ware (ausgeschlossen Software) unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 5 Werktagen durch schriftliche Anzeige mittels RMA-Formular der Homepage unter Angabe des Artikels, der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der Art des Mangels an Elcotron GmbH zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung unter Angabe des Artikels und der Art des Mangels durch schriftliche Anzeige an Elcotron GmbH zu rügen. Andernfalls gelten die Waren als genehmigt, es sei denn Elcotron GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen.

9.2 Für die Software wird für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung folgendes von Elcotron GmbH gewährleistet: die lizenzierte Software ist grundsätzlich mit der von Elcotron GmbH veröffentlichten Benutzerdokumentation oder mit Elcotron GmbH’s Entwurf und Beschreibung für den KÄUFER erarbeitet und stimmt schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte „Spezifikation“ überein. Informiert der KÄUFER Elcotron GmbH nicht hinsichtlich der Gewährleistung entsprechender Software und stellt eine Beschreibung des Fehlers dar, wodurch der Fehler wiederholt werden kann, wird Elcotron GmbH nach ihrer Wahl entweder eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder Instruktionen zur Verfügung stellen, die es dem KÄUFER oder Auftraggeber erlauben, die Software abzuändern. Elcotron GmbH gewährleistet, dass die Software vor der Bereitstellung an KÄUFER oder Auftraggeber auf von Elcotron GmbH bekannte Viren überprüft wurde. Da Viren auch nach der Bereitstellung in die Software gelangen können, empfiehlt Elcotron GmbH, dass der KÄUFER die Software regelmäßig mit aktueller Virus-Scan Software überprüft.

9.3 Wenn Elcotron GmbH Dienstleistungen erbringt wie z.B. Schulungen, Unterstützung bei Konfiguration, Installation von Waren usw., dann bietet Elcotron GmbH diesen Service in fachgerechter Art und Weise gemäß allgemein anerkannten Industriestandard an. Jede Dienstleistung die nicht einem solchen Standard entspricht, wird, nach schriftlicher Mitteilung durch den KÄUFER oder Auftraggeber, von Elcotron GmbH berechtigt, vorausgesetzt, dass die Mitteilung innerhalb von 10 Tagen nach dem die Dienstleistung erbracht wurde, erfolgt. Soweit nicht anders schriftlich durch Elcotron GmbH festgelegt, ist Elcotron GmbH nicht verantwortlich für die Eignung und funktionale Anwendung der gelieferten Waren und Software und unterliegt keiner weiteren Haftung gegenüber dem KÄUFER oder Auftraggeber hinsichtlich der Erbringung solcher Dienstleistungen.

9.4 Auf Verlangen von Elcotron GmbH wird der KÄUFER oder Auftraggeber beanstandete Ware frachtfrei an Elcotron GmbH zurücksenden. Stellt sich die Mängelrüge in einem solchen Fall als berechtigt heraus, trägt Elcotron GmbH die Kosten der frachtgünstigsten Rücksendung.

9.5 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet Elcotron GmbH unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:

a) Alle Teile, die innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Gefahrenübergang an, nachgewiesenermaßen infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes wegen fehlerhafter Konstruktion, Materialbeschaffenheit oder Bauart unbrauchbar werden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, werden von Elcotron GmbH nach eigener Wahl kostenlos ausgebessert oder durch neue Teile (Ersatzlieferungen) ersetzt.

b) Für mechanische, pneumatische und elektronische Teile gilt die Gewährleistungsfrist für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer im Übrigen wie 9. Abs. 5 a.

c) Elcotron GmbH übernimmt die durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung anfallenden Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes des nachzubessernden bzw. ersatzgelieferten Teils.

d) Zur Durchführung aller Elcotron GmbH notwendig erscheinenden Änderungen (Nachbesserung) sowie zur Lieferung von Ersatzteilen, ist Elcotron GmbH jeweils vom KÄUFER oder Auftraggeber eine hierfür angemessene Frist und ausreichende Gelegenheit zu gewähren. Eine unangemessene kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Gang, verweigert der KÄUFER oder Auftraggeber dies, so ist Elcotron GmbH von der Gewährleistungspflicht befreit.

e) Sofern eine Elcotron GmbH gesetzte, angemessene Nachfrist aus von Elcotron GmbH zu vertretenden Gründen verstreicht, kann der KÄUFER oder Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, dies gilt auch in dem Fall, in dem Elcotron GmbH zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage ist.

f) Für die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten sowie für Ersatzlieferung haftet Elcotron GmbH im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.

g) Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürlichen Verschleiß, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Montage, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, elektronischer Einflüsse und ähnlicher Tatbestände entstehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand vom KÄUFER oder Auftraggeber, dritter Seite bearbeitet oder verändert wurde.

9.6 Es besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn jegliche Änderung der bzw. an den Waren oder der Software, die nicht der anzuwendenden Benutzerdokumentation entspricht oder sonst von Elcotron GmbH schriftlich genehmigt wurde und die Nutzung der Waren oder Software mit inkompatiblen Sicherheitssystemen, Elektroanlagen oder ergänzenden Produkten und dergleichen.

9.7 Folgende Einschränkung gilt, dass die vorgenannten Gewährleistungen als abschließend und ausschließlich anzusehen sind. Keinesfalls haftet Elcotron GmbH oder ihre Lieferanten für, und Elcotron GmbH lehnt dies ausdrücklich ab, Gewährleistungen gemäß Gesetz oder anderweitig. Dies beinhaltet u. a. jede Gewährleistung hinsichtlich zufriedenstellender Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Elcotron GmbH verspricht oder gewährleistet in keinem Fall, dass Waren nicht verändert oder umgangen werden können oder dass die Waren Personen- oder Sachschäden, durch Feuer oder anders vermieden werden.

9.8 Folgekosten, welchen den ursprünglichen Auftrag, Lieferung oder Dienstleistungen, auf Grund von Verbesserungen entstehen, werden den KÄUFER oder Auftraggeber in Rechnung gestellt.

9.9 An- und Abfahrten für eine Instandsetzung oder einen Garantieaustausch werden den KÄUFER oder Auftraggeber in Rechnung gestellt (Arbeitszeit = Wegzeit / Spesen pro Kilometer 0,85 exkl. Ust). ? bitte Checken !!!11. Eigentumsvorbehalt11.1 Die Ware, einschließlich Verpackung, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung – im Besitz von Elcotron GmbH.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1 Die Haftung von Elcotron GmbH richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Für Schäden des KÄUFERS oder Auftraggeber, gleich welcher Art, haftet Elcotron GmbH nur dann, wenn diese Schäden nachweislich von Elcotron GmbH oder von den bestellten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Jede Haftung von Elcotron GmbH aus unerlaubter Handlung oder unsachgemäßer Bedienung der von Elcotron GmbH gelieferten Anlagen und Geräte durch den KÄUFER oder Auftraggeber ist ausgeschlossen. Insbesondere für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art haftet Elcotron GmbH auf keinen Fall.

10.2 Elcotron GmbH haftet nicht für eine Einigung oder einen Vergleich über die Forderung eines Dritten, ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung von Elcotron GmbH eingeholt wurde. Für Elcotron GmbH besteht keinerlei Verpflichtungen und dieser Artikel gilt nicht für Forderungen aus Verletzung von geistigen Eigentumsrechten von Dritten
a) durch nach Weisung, Design, Verfahren oder Spezifikation des KÄUFERS oder Auftraggeber entwickelte Waren,
b) durch Kombination von Waren mit anderen Elementen, wenn ohne diese eine solche Rechtsverletzung nicht eingetreten wäre,
c) durch veränderte Waren, wenn eine solche Rechtsverletzung nicht bei unveränderten Waren erfolgt wäre,
d) durch nicht für ihren ordnungsgemäßen Zweck verwendete Waren oder
e) durch Software, wenn diese nicht die neueste Version der von Elcotron GmbH herausgegebenen und dem KÄUFER zur Verfügung gestellten Software ist. Der KÄUFER oder Auftraggeber verpflichtet sich Elcotron GmbH gegen aus diesen genannten Ausschlüssen resultierenden Ansprüche, Klagen oder Verfahren jeglicher Art zu verteidigen, zu entschädigen und freizustellen, es sei denn der KÄUFER hat dies nicht zu vertreten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Ware, einschließlich Verpackung, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung – im Besitz von Elcotron GmbH.

11.2 Der KÄUFER ist berechtigt, die Ware oder Dienstleistung im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der KÄUFER Elcotron GmbH bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden im Werte der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab. Gerät der KÄUFER in Zahlungsverzug, ist er auf Verlangen von Elcotron GmbH verpflichtet, Elcotron GmbH den Namen bzw. Firmenwortlaut und die Anschrift seiner Kunden, an die er die von Elcotron GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren und Dienstleistungen weiter veräußert hat, unverzügliche bekannt zu geben und Elcotron GmbH eine Aufstellung der an diese Kunden weiter veräußerten Waren und Dienstleistungen zu übergeben. Elcotron GmbH ist berechtigt, die Kunden des Verkäufers von der Forderungsabtretung zu verständigen und die abgetretene Forderung einzuziehen.

11.3 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der KÄUFER oder Auftraggeber für Elcotron GmbH vor, ohne dass Elcotron GmbH hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen im Eigentum des KÄUFERS oder Dritter stehenden Waren oder Dienstleistungen, erwirbt Elcotron GmbH an den durch Verarbeitung neu entstehenden Sachen Miteigentum im Verhältnis des Werts der in ihrem vorbehaltenen Eigentum stehenden Waren zum Wert der durch Verarbeitung neu entstandenen Sache.

11.4 Der KÄUFER oder Auftraggeber ist verpflichtet, Elcotron GmbH unverzüglich Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auch Dienstleistungen im vollem Umfang und die Elcotron GmbH abgetretenen Rechte anzuzeigen.

11.5 Elcotron GmbH ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der im Eigentum oder Miteigentum von Elcotron GmbH stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn Elcotron GmbH die Erfüllung der Forderungen durch den KÄUFER oder Auftraggeber gefährdet erscheint oder wenn er gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt. Die Forderung auf Herausgabe der von Elcotron GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und Dienstleistungen beinhalten mangels anders lautender ausdrücklicher Erklärung seitens Elcotron GmbH keine Erklärung über einen Vertragsrücktritt von Elcotron GmbH.

11.6 Der KÄUFER oder Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sämtliche am Bestimmungsort gesetzlich erforderlichen Dokumente auszustellen, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam wird oder sonstige Sicherheit zugunsten von Elcotron GmbH bestellt wird bzw. erhalten bleibt.

11.7 Übersteigen die für Elcotron GmbH bestehenden Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist Elcotron GmbH auf Verlangen des KÄUFERS oder eines durch die Übersicherung von Elcotron GmbH beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des KÄUFERS bereit.

12. Pauschalierter Schadenersatz

12.1 Elcotron GmbH bleibt es vorbehalten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, unbeschadet weiterer Ansprüche, ohne besonderen Nachweis in Höhe von 25 %des vereinbarten Preises zu verlangen. Der KÄUFER oder Auftraggeber verzichtet auf eine richterliche Mäßigung des pauschalierten Schadenersatzes im Sinne des §8 1336 ABGB.

12.2 Für nach den Wünschen des KÄUFERS hergestellte Ware oder Dienstleistungen hat Elcotron GmbH in jedem Fall Anspruch auf Ersatz des vollen Schadens.

13. Urheberrechte – Technische Angaben

13.1 Für von Elcotron GmbH bereitgestellte Pläne, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen behält sich Elcotron GmbH das Urheberrecht vor.

13.2 Beschaffenheitsangaben und sonstige technische Angaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Elcotron GmbH ist zur Änderung der technischen Daten des Liefer- oder Dienstleistungsgegenstandes berechtigt, soweit das dem KÄUFER oder Auftraggeber zumutbar ist.

14. Teilnichtigkeit

14.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Vertrag eine Regelung hinzugefügt werden, die der ursprünglichen in ihren Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, ausgenommen das UN-Kaufrecht.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Schecks- und Wechselklagen, ist Wien. Elcotron GmbH ist jedoch berechtigt, den KÄUFER oder Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

16. SUB-Auftrag / §19 Baunebengewerbe

16.1 Der Auftraggeber hat sich selbst davon zu überzeugen, ob das Unternehmen in der HFU- Gesamtliste eingetragen ist oder nicht. Für Forderungen der GKK und Finanzamt wird seitens der Firma Elcotron GmbH keine Haftung übernommen. Die Überweisung nach §19 / 75% ab die Firma Elcotron GmbH und 25% der Rechnungssumme an das Dienstleistungszentrum. Grundsätzlich gilt bei SUB- Aufträgen der §19 Baunebengewerbe. Bei Personalüberlassung (von der Firma Elcotron GmbH an XY) gilt grundsätzlich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Auftraggeber oder auch das Unternehmen an das Personal der Firma Elcotron GmbH „verborgt“ wurde, hat die Aufsichtspflicht und haftet im vollen Umfang. Abzüge und der gleichen an Rechnungen oder Stunden der Arbeitnehmer wird nicht akzeptiert. Bei überlassenen oder auch „verborgten“ Personal, wird immer eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche verrechnet.

Anfahrten, Überstunden oder Nächtigungen werden separat in Rechnung gestellt, außer es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Grundsätzlich werden Arbeitsstunden und der gleichen wöchentlich in Rechnung gestellt. Wird das vereinbarte Zahlungsziel durch den Auftraggeber nicht vereinbart. Wird das überlassene oder auch „verborgte“ Personal unverzüglich abgezogen, bis die offenen Rechnungen im vollen Umfang beglichen sind. Für Bauverzug, Schäden, Pönaleforderungen und dergleichen, kann die Firma Elcotron GmbH nicht verantwortlich gemacht werden.

17. Allgemeines

17.1 Im Übrigen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreichs, herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs, letzte Fassung.

17.2 Diese AGB (einschließlich schriftlicher Nebenvereinbarungen) enthalten sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Absprachen hinsichtlich der Lieferung der Waren und Erbringung von dazugehörenden Dienstleistungen und ersetzen alle vorangegangenen mündlichen und schriftlichen Absprachen. Sämtliche Vereinbarungen in Abweichung zu diesen AGB’s sind durch die Parteien schriftlich niederzulegen und gegenzuzeichnen.

17.3 Der KÄUFER oder Auftraggeber darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige Zustimmung von Elcotron GmbH nicht übertragen. Elcotron GmbH kann seine Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des KÄUFERS oder Auftraggeber als Unterauftrag, gemäß §19, weitergeben.

17.4 Hierin nicht enthaltene und ausdrückliche niedergelegte Erklärungen, Gewährleistungen,Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für Elcotron GmbH nicht bindend.

17.5 Das Unterlassen von Elcotron GmbH, Regelungen dieses Vertrages durchzusetzen stellt keinen Verzicht dar, auch nicht für die Zukunft.

17.6 Des Weiteren behält sich Elcotron GmbH vor, Informationen zu Produkten, Dienstleistungen oder Neuigkeiten des Unternehmens per Email zuzusenden. Die e-Mailzusendung kann jederzeit und bei jedem e-Mailempfang widerrufen werden.

18. Gewährleistungsanspruch

Das defekte Teil ist mittels RMA-Formular der Homepage mit Kopie der Rechnung und Fehlerbeschreibung, entsprechend unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zu senden an:

Firma Elcotron GmbH
Dörflstraße 12
A-3180 Lilienfeld

Auf telefonische Anfrage unter Telefonnummer +43 (0)2762 52175–0

ist unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Artikelnummer des bereits gelieferten Teils eine Vorablieferung der Ersatzbaugruppe eventuell möglich. Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Zu Gewährleistungsvorgängen werden keine Fehlerberichte erstellt! Bei Vorablieferungen einer Ersatzbaugruppe, Ware oder Dienstleistung, wird diese mit dem entsprechenden Neupreis oder Anschaffungspreis in Rechnung gestellt. Nach Erhalt der defekten Apparatur (inkl. des Lieferscheins unserer Ersatzbaugruppe und dergleichen) wird diese überprüft. Im Gewährleistungsfall erhalten Sie eine Gutschrift für die vorab gelieferten Teile, Ware oder Dienstleistung (ausgenommen An- Abfahrten). Sollte sich bei der Überprüfung kein Defekt feststellen lassen, bzw. der Schaden durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

Ausschluss: Zerbrochene oder überspannungsgeschädigte Teile.

19. Garantie

Laut den gesetzlichen Bestimmungen Ausgenommen: Hersteller spezifische Garantie Vorgaben (Akkus, Software, Vorschaltgeräte, Leuchtmittel, Verbrauchsmaterial,…). Generell gilt auf die ausgeführten Dienstleistungen 6 Monate Garantie. Sollten im Auftrag andere Garantiebestimmungen vereinbart sein, sind diese schriftlich nachzuweisen.Auch in Garantiefällen wenn Komponenten defekt sind, werden die An- Abfahrtskosten in Rechnung gestellt. Beschaffungs- oder Versandkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Sollte ein Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird ein Nachfolger und der gleich geliefert, eventuelle Mehrkosten werden mit einem Aufpreis verrechnet.

20. Reparaturverfahren

Teile die nicht in der Gewährleistung sind, werden nach Aufwand repariert. Kostenvoranschläge für sämtliche Waren oder Dienstleistungen unterliegen einer Aufwandsentschädigung von EUR 55,– exkl. Ust. und den Folgekosten der Reparaturservicepartner. ? check!!!! Reparaturen vor Ort werden nach Aufwand (Arbeitszeit, Wegzeit, Spesen KFZ, Park- oder Mautgebühren und dergleichen) in Rechnung gestellt.

Ausschluss:Teile, die zerbrochen oder Überspannungs geschädigt sind, können nicht repariert werden.

Ablauf:
Der Kunde gibt einen rechtsverbindlichen Reparaturauftrag an:

Firma Elcotron GmbH
Dörflstraße 12
A-3180 Lilienfeld

Es wird Reparatur und Prüfzeit sowie benötigtes Material berechnet. Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

21. Dienstleistungen

21.1 Service: Zur Unterstützung bei der Fehlersuche und Instandsetzung steht unser Service – Team unter der Telefonnummer: +43 (0)2762 52175–0 während der Geschäftszeiten (Verkauf und Lager) zur Verfügung Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr.

21.2 Kundendiensteinsatz: Unser Kundendienst hilft Ihnen auch vor Ort. Unter der Telefonnummer +43 (0)2762 52175–0

können Sie einen Techniker anfordern und Termine abstimmen. Berechnung: siehe Punkt 6 – Kundendiensttechniker, benötigte Materialien werden nach Neupreis, Reparaturpreis oder Tauschbaugruppenpreis je nach Zuordnung gerechnet. Preisbasis: Die angegebenen Preise sind Netto in EURO exkl. 20% MwSt.

22. Arbeitszeit/Verrechnung technischer Kundendienst und Montage

Mo. – Do. 7.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr Fr. 7.00 – 12.00 Uhr

Überstunden 50 % = 35% Zuschlag auf Normalarbeitszeit:

Mo. – Do. 6.00 – 7.00 Uhr, 16.30 – 20.00 Uhr Fr. 6.00 – 7.00 Uhr, 12.00 – 20.00 Uhr Sa. 6.00 – 20.00 Uhr

Überstunden 100 % = 70% Zuschlag auf Normalarbeitszeit:

Mo. – Sa. 20.00 – 6.00 Uhr Sonn – und Feiertag Ganztägig von 00.00 – 24.00 Uhr

Instandhaltungspreise auf Anfrage

Zeit zum Einsatzort (Wegzeit) und zurück = Arbeitszeit: Alle Liefer- und Stundensätze verstehen sich ohne Umsatzsteuer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes 1994 (Mehrwertsteuer).

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder nur teilweise wirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen aufrecht und unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen Regelungen. Diese Änderungen der Bestimmungen werden jedoch nur in schriftlicher Form anerkannt.

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