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Allge­meine Geschäfts­bedingungen

ELCS GmbH – Stand 07/2025

1. Geltung

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der ELCS GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden „Kunde“).

Sie finden Anwendung auf Leistungen im Bereich der Elektroinstallation, insbesondere:

  • Gebäudetechnik, Alarmanlagen, Videoüberwachung und Kommunikationselektronik,
  • allgemeine Wartungs- und Installationsarbeiten,
  • Erdbewegungen und Photovoltaikanlagen,
  • Beratungs- und Auskunftsleistungen.

Der Begriff „Leistungen“ umfasst im Sinne dieser AGB auch den Verkauf und die Lieferung von Software und Waren, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, einschließlich Nachtrags-, Zusatz- oder Folgeaufträge, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Gegenüber unternehmerischen Kunden ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung maßgeblich. Diese wird dem Kunden übermittelt bzw. ist jederzeit abrufbar unter: www.elcotron.net/agb

1.3. Auch mündliche oder telefonische Bestellungen gelten nur unter Anerkennung dieser AGB als angenommen.

1.4. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten Verträgen gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der ELCS GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote, Preisangaben und technischen Informationen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsausführung zustande.

2.2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt deren Inhalt als vereinbart, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.

2.3. Produktinformationen in Katalogen, Online-Medien oder Werbematerialien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angeführt sind. Stützt der Kunde seine Kaufentscheidung auf solche Informationen, ist er verpflichtet, dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen, damit die ELCS GmbH deren Inhalt und Richtigkeit prüfen kann.

2.4. Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich, schriftlich und unentgeltlich erstellt. Sie gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern keine abweichende Frist schriftlich vereinbart wurde.

Von dieser Preisbindung ausgenommen sind variable Zuschläge wie insbesondere Kupfer-, Material- oder Beschaffungskosten sowie erhöhte Lieferkosten. Diese werden zum jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preis verrechnet.

3. Rücktrittsrecht (Widerrufsbelehrung) für Verbraucher

3.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den Geschäftsräumlichkeiten der ELCS GmbH oder an einem von uns genutzten Stand (z. B. auf Messen oder Märkten) abgegeben und wurde der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Online) geschlossen, gilt Folgendes:

Der Verbraucher hat gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs bzw. Vertragsabschlusses. Der Rücktritt kann mittels Widerrufsformular oder in anderer Form (z. B. per E-Mail oder Post) erklärt werden.

Das Widerrufsformular ist unter folgendem Link abrufbar: www.elcotron.net/widerrufsformular

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an:
ELCS GmbH, Dörflstraße 12, 3180 Lilienfeld
E-Mail: mail@elcotron.net

3.2. Im Falle eines Rücktritts erstattet die ELCS GmbH alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist.

Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistungserbringung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, und wurde die Leistung bis zum Rücktritt noch nicht vollständig erbracht, ist ein anteiliger Betrag zu zahlen. Dieser bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.

Für einen etwaigen Wertverlust der Ware haftet der Verbraucher, wenn dieser auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion erforderliche Handhabung hinausgeht.

3.3. Kein Rücktrittsrecht besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen:

  • wenn das Entgelt € 50,– nicht übersteigt;
  • über Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurden, sofern der Verbraucher über den Verlust des Rücktrittsrechts informiert wurde;
  • über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat;
  • über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • über Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

3.4. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern die Ware per Post zurückgesendet werden kann

4. Preise

4.1. Preisangaben sind grundsätzlich keine Pauschalpreise, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

4.2. Alle Preisangaben verstehen sich netto, also zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger öffentlicher Abgaben, sofern der Kunde keine gültige, von den Steuerbehörden anerkannte Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Die Preise gelten ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten, Zoll und Versicherung trägt der unternehmerische Kunde.

Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Angebotspreise gelten nur bei unveränderter Annahme.

4.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial obliegt dem Kunden. Wird ELCS GmbH damit beauftragt, erfolgt die Verrechnung gesondert und angemessen.

4.4. ELCS GmbH ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich seit Vertragsabschluss Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Materialpreise, Wechselkurse) um mindestens 20 % ändern. Die Anpassung erfolgt im Verhältnis zur tatsächlichen Kostenänderung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

4.5. Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Wartungsverträgen, kann das Entgelt angepasst werden, wenn der Kunde auf eigenen Wunsch in ein anderes Wartungspaket wechselt. Die Anpassung erfolgt entsprechend dem Leistungsumfang des neuen Pakets und wird dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt.

4.6. Gegenüber Verbrauchern ist eine Preisanpassung gemäß Punkt 4.4 nur zulässig, wenn sie einzelvertraglich vereinbart wurde und die Leistung innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsabschluss zu erbringen ist.

4.7. Die Abrechnung erfolgt auf Basis folgender technischer Vermessungsgrundlagen:

  • Bogenförmig verlegte Leitungen werden entlang des Außenbogens gemessen.
  • Formstücke und Armaturen werden in der Rohrlänge mitberücksichtigt, jedoch separat verrechnet.
  • Der Umfang von Korrosionsschutz und Anstrich entspricht dem Ausmaß der darunterliegenden Rohrleitungen.
  • Die Wärmedämmung wird anhand der Außenflächen gemessen.
  • Unterbrechungen von bis zu einem Meter Länge bleiben bei der Vermessung unberücksichtigt.

4.8. Die Preise für Dienstleistungen werden jährlich überprüft und angepasst, insbesondere unter Berücksichtigung von Änderungen bei Lohnkosten (z. B. durch Kollektivverträge), Materialpreisen oder sonstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise, wie sie dem Kunden im Angebot oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.

Zusätzliche Kosten – etwa für Anfahrten, Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder besondere Einsatzbedingungen – werden dem Kunden vorab bekannt gegeben.

4.9. Preise gelten bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist. Bei Lieferfristen über vier Monaten gelten die am Liefertag gültigen Preise.

4.10. Bei abweichender Bestellung vom Gesamtangebot behält sich ELCS GmbH eine Preisanpassung vor.

4.11. Änderungen auf Wunsch des Kunden können zu Mehrkosten führen. ELCS GmbH ist berechtigt, diese sofort geltend zu machen und die Leistung bis zur Zustimmung auszusetzen.

4.12. Die Mindestbestellmenge beträgt € 150,– (exkl. USt). Bei Unterschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Auftrag verrechnet.

4.13. Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung von 60 % fällig. In diesem Fall wird eine Preisgarantie bis zur Lieferung gewährt; etwaige Abweichungen werden dem Kunden mitgeteilt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit und Zahlungsziel

Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der ELCS GmbH in Euro zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der ELCS GmbH.

5.2 Teilzahlungen und projektbezogene Zahlungsmodalitäten

(1) Bei Vertragsabschluss ist – sofern nicht anders vereinbart – 50 % des vereinbarten Entgelts sofort fällig. Die restlichen 50 % sind nach vollständiger Leistungserbringung und Rechnungslegung gemäß Punkt 5.1 zu begleichen.

(2) Bei Projekten im Bereich Photovoltaikanlagen gelten abweichend folgende Zahlungsmodalitäten: 60 % des Entgelts bei Vertragsabschluss, 40 % nach Fertigstellung gemäß Punkt 5.1.

(3) Die ELCS GmbH ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen vorzunehmen. Diese werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und sind unabhängig voneinander gemäß Punkt 5.1 fällig.

5.3 Zurückbehaltungsrecht und Leistungsverweigerung

Die ELCS GmbH ist berechtigt, die weitere Ausführung von Leistungen oder Lieferungen zu verweigern, solange fällige Zahlungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht vollständig geleistet wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen handelt.

5.4 Wechselannahme

Wechsel werden ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlage oder Protest. Sämtliche im Zusammenhang mit der Wechselannahme entstehenden Kosten, insbesondere Einziehungs-, Diskont- und Bankspesen, trägt der Kunde und sie sind sofort fällig. Die ELCS GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme von Wechseln jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Verzugszinsen

(1) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der ELCS GmbH ist bei Unternehmergeschäften ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist:

  • rechtskräftig festgestellt,
  • unbestritten oder
  • steht in einem rechtlichen Zusammenhang (Konnex) mit der Forderung der ELCS GmbH.

(2) Verbraucher dürfen nur mit Forderungen aufrechnen, die:

  • im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der ELCS GmbH stehen,
  • unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder
  • im Fall der Zahlungsunfähigkeit der ELCS GmbH bestehen.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen handelt. Bei Unternehmergeschäften ist das Zurückbehaltungsrecht auf konnexe Forderungen beschränkt (§ 369 UGB).

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten folgende Verzugszinsen als vereinbart:

Für Verbraucher: 4 % p.a. gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB.

Für Unternehmer: 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gemäß § 456 UGB.

(Beispiel: Bei einem Basiszinssatz von 2,53 % ergibt sich ein Verzugszinssatz von 11,73 % p.a.)

(5) Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens (z. B. Mahnspesen, Inkassokosten) bleibt unberührt.

5.6 Verfall von Vergütungen bei Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen alle gewährten Vergütungen (z. B. Rabatte, Skonti, Abschläge) rückwirkend. Diese werden dem ursprünglich vereinbarten Rechnungsbetrag nachverrechnet.

5.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn eine Forderung seit mindestens sechs Wochen offen ist und eine Nachfrist von zwei Wochen erfolglos verstrichen ist.

5.8 Bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von Mahnspesen:

  1. Erste Mahnung: € 25,00 zzgl. USt, Zahlungsfrist 5 Tage
  2. Zweite Mahnung: € 40,00 zzgl. USt, Zahlungsfrist 5 Tage, zzgl. Verzugszinsen von 13 % p.a.
  3. Nach der zweiten Mahnung erfolgt die Übergabe an ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5.9 Bei Rücklastschriften im Einzugsverfahren werden € 15,00 Bearbeitungsgebühr verrechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6.2. Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Fall der Zustimmung gilt die daraus entstehende Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.

6.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern ist dies nur zulässig, wenn eine fällige Zahlung seit mindestens sechs Wochen offen ist und wir unter Androhung dieser Maßnahme sowie unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

6.4. Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unverzüglich zu informieren. Bis zur vollständigen Bezahlung darf die Ware weder verpfändet, sicherungsübereignet noch anderweitig belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6.5. Zur Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, den Standort der Ware nach angemessener Vorankündigung und so weit zumutbar zu betreten.

6.6. Der Kunde trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und gesetzlich zulässigen Kosten.

6.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

6.8. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind wir berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig und bestmöglich zu verwerten.

7. Software

7.1 Sofern kein separater Lizenzvertrag vorliegt, gilt Folgendes:

7.2 ELCS GmbH gewährt ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht am Objektcode der Software – ausschließlich für interne Zwecke und nur mit der gelieferten Ware.

7.3 Weitergabe, Vervielfältigung oder Dekompilierung sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen erlaubt. Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit Zustimmung oder im Rahmen des Weiterverkaufs zulässig.

7.4 Bei Verstoß kann die Lizenz widerrufen werden.

7.5 Alle Rechte an der Software verbleiben bei ELCS GmbH. Die Software enthält vertrauliche Informationen.

8. Beigestellte Ware

8.1. Stellt der Kunde Geräte oder Materialien zur Verfügung, sind wir berechtigt, einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 30 % des Werts der beigestellten Ware zu verrechnen.

8.2. Für Funktion, Kompatibilität oder Qualität der vom Kunden bereitgestellten Geräte und Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung.

9. Bonitätsprüfung

9.1. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände (insbesondere AKV, ÖVC, ISA, KSV1870) übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1. Unsere Leistung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, die vertraglich vereinbart oder ihm aufgrund fachlicher Kenntnisse bekannt sein mussten.

10.2. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Informationen über verdeckt geführte Leitungen (z. B. Strom, Gas, Wasser), Fluchtwege, bauliche Hindernisse, Gefahrenquellen sowie statische Vorgaben und geplante Änderungen unaufgefordert bekanntzugeben. Auftragsbezogene Details können bei uns erfragt werden.

10.3. Bei unternehmerischen Kunden gilt unsere Leistung im Fall unvollständiger oder falscher Angaben nicht als mangelhaft, soweit die Leistungsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist.

10.4. Der Kunde hat erforderliche Bewilligungen Dritter sowie behördliche Meldungen (z. B. Stromanmeldung) auf eigene Kosten zu veranlassen. Wir weisen im Rahmen des Vertragsabschlusses darauf hin, sofern der Kunde nicht darauf verzichtet oder als Unternehmer über entsprechendes Wissen verfügen muss.

10.5. Energie und Wasser für die Leistungsausführung und den Probebetrieb sind vom Kunden bereitzustellen.

10.6. Für die Dauer der Arbeiten stellt der Kunde kostenlos versperrbare Räume für Personal und Materiallagerung zur Verfügung.

11. Leistungsausführung

11.1. Bei unternehmerischen Kunden gelten zumutbare, sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern bedarf jede Änderung der ausdrücklichen Zustimmung im Einzelfall.

11.2. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Teilleistungen (z. B. aufgrund von Anlagengröße oder Baufortschritt) sind zulässig und können – sofern vertraglich vereinbart oder branchenüblich – gesondert in Rechnung gestellt werden.

12. Leistungsfristen und Termine

12.1. Liefertermine oder -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls sind sie unverbindlich.

12.2. Änderungen des Auftrags auf Kundenwunsch verlängern die Lieferfrist entsprechend.

12.3. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Eingriffe, Lieferengpässe) verschieben sich Fristen um die Dauer der Störung. Beginn und Ende solcher Ereignisse werden dem Kunden mitgeteilt. Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen; das Rücktrittsrecht bei unzumutbarer Verzögerung bleibt unberührt.

12.4. Verzögerungen durch den Kunden, insbesondere bei Verletzung von Mitwirkungspflichten (siehe Punkt 9), verlängern Fristen und verschieben Termine entsprechend.

12.5. Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, wird ein neuer festgelegt. Bei erneutem Verzug kann der Kunde zurücktreten. Weitere Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

12.6. Bei Lieferverzögerungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dauert die Verzögerung über drei Monate oder wird die Leistung unmöglich, sind beide Seiten verpflichtet, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände neu zu verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, kann der Vertrag gekündigt werden.

12.7. Wünscht der Kunde eine dringende Ausführung, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Überstunden, Materialbeschaffung).

13. Gefahrtragung

13.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Ablieferung an den Kunden oder einen benannten Dritten über (§ 7b KSchG). Bei Unternehmern mit Bereitstellung, Übergabe an den Transporteur oder eigener Lieferung. Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab.

13.2. Der Kunde genehmigt eine verkehrsübliche und zumutbare Versandart.

14. Verzug

14.1. Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern nicht schriftlich bestätigt. Wir bemühen uns um fristgerechte Bereitstellung.

14.2. Wird die Ware nicht termingerecht abgenommen, lagern wir sie bis zu 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Es fällt eine tägliche Lagergebühr an, mindestens 5 % des Nettowarenwerts. Nach Nachfristsetzung können wir Vertragserfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und die Ware verwerten. Gegenüber Unternehmern gilt dabei eine Konventionalstrafe von 20 % des Rechnungsbetrags. Bereits erbrachte Leistungen bleiben abrechenbar.

15. Gewährleistung

15.1. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe. Diese gilt als erfolgt mit Fertigstellung, spätestens mit Übernahme oder unbegründeter Verweigerung. Bei vereinbarter gemeinsamer Übergabe gilt der mitgeteilte Termin als maßgeblich.

15.2. Unternehmer haben Mängel binnen sieben Werktagen ab Übergabe bzw. Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls sind Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum ausgeschlossen. Die Frist wird durch Verbesserungsversuche nicht verlängert. Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung.

15.3. Dienstleistungen werden nach Industriestandard erbracht. Beanstandungen sind binnen zehn Tagen schriftlich mitzuteilen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für die Eignung der gelieferten Produkte, ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.

15.4 Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge trägt ELCS GmbH die günstigsten Rücksendekosten.

15.5 Mängel und Mängelbehebung

a) Mängel, die innerhalb von 2 Jahren (bei Unternehmern: 1 Jahr) ab Übergabe auftreten, werden nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz behoben.

b) Für bestimmte Bauteile (z. B. Elektronik) kann eine längere Frist gelten, sofern gesetzlich vorgesehen.

c) Kosten der Mängelbehebung trägt ELCS GmbH, sofern gesetzlich verpflichtend.

d) Der Kunde hat ELCS GmbH angemessene Frist und Gelegenheit zur Mängelbehebung zu gewähren.

e) Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde Preisminderung oder Rücktritt verlangen.

f) Die Frist verlängert sich um die Dauer der durch Nachbesserung verursachten Betriebsunterbrechung.

g) Kein Anspruch bei unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch Dritte oder natürlichem Verschleiß.

15.6 Kein Anspruch bei Nutzung entgegen Anleitung oder mit inkompatiblen Systemen.

15.7 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

15.8 Zusatzkosten (z. B. Anfahrt, Spesen) werden nur verrechnet, wenn gesetzlich zulässig und vorab vereinbart.

15.9 Anfahrtskosten und Wegzeit werden bei Unternehmern verrechnet, bei Verbrauchern nur bei gerechtfertigtem Aufwand.

15.10 Rückgriffsrechte (§ 933b ABGB) bleiben unberührt.

15.11 Unternehmer tragen die Beweislast für Mängel ab Übergabe. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Vermutung (§ 924 ABGB).

15.12 Gewährleistung setzt die Einhaltung von Montage- und Betriebsvorschriften voraus.

15.13 Kulanzleistungen gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

15.14 Kein Anspruch bei mangelhafter technischer Infrastruktur, wenn kausal für den Mangel. 15.15 Für bauliche Gegebenheiten (z. B. Dachstatik) übernimmt ELCS GmbH keine Verantwortung.

16. Schadenersatz

16.1 ELCS GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unternehmerische Ansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

16.2 Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter haftet ELCS GmbH nur bei grobem Verschulden. Verbraucherrechte bleiben unberührt.

16.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf die Versicherungssumme begrenzt. Bei Verbrauchern nur bei individueller Vereinbarung.

16.4 Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig.

16.5 Besteht Versicherungsschutz beim Kunden, beschränkt sich unsere Haftung auf etwaige verbleibende Nachteile.

16.6 Freiwillige Mitwirkung des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

17. Schutzrechte & Vertraulichkeit

17.1 Alle Schutzrechte verbleiben bei ELCS GmbH, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Nutzung ist nur für den Vertragszweck und -zeitraum erlaubt. Änderungen und Kopien nur mit Zustimmung.

17.2 Bei Verstoß kann ELCS GmbH Nutzungsrechte entziehen und rechtliche Schritte setzen. Die Nutzung ist sofort zu beenden.

17.3 Bei eingebrachten Unterlagen mit Rechten Dritter haftet der Kunde und hält ELCS GmbH schadlos.

17.4 Vertrauliche Informationen sind 3 Jahre ab Vertragsende oder Angebotslegung geheim zu halten.

18. Datenschutz

Laut den gesetzlichen Bestimmungen Ausgenommen: Hersteller spezifische Garantie Vorgaben (Akkus, Software, Vorschaltgeräte, Leuchtmittel, Verbrauchsmaterial,…). Generell gilt auf die ausgeführten Dienstleistungen 6 Monate Garantie. Sollten im Auftrag andere Garantiebestimmungen vereinbart sein, sind diese schriftlich nachzuweisen.Auch in Garantiefällen wenn Komponenten defekt sind, werden die An- Abfahrtskosten in Rechnung gestellt. Beschaffungs- oder Versandkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Sollte ein Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird ein Nachfolger und der gleich geliefert, eventuelle Mehrkosten werden mit einem Aufpreis verrechnet.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.elcotron.net/datenschutzhinweis.

19. Gerichtsstand & Recht

19.1 Für Unternehmer gilt der Gerichtsstand und Erfüllungsort am Sitz der ELCS GmbH in A-3180 Lilienfeld. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 19.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt das gesetzliche Recht.

20.2 Änderungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

20.3 Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig. 20.4 Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.

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